BGBl. II Nr. 260/2018
Pauschalreiseverordnung – PRV
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreiseverordnung – PRV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Geschlechtsneutrale Bezeichnung
Paragraph 13,
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.