Absatz eins,Das nationale amtliche Kennzeichen besteht aus einem Großbuchstaben oder einem Groß- und einem Kleinbuchstaben in lateinischen Schriftzeichen zur Bezeichnung der Zulassungsbehörde, gefolgt von einem Bindestrich und einer fünfstelligen Zahl in arabischen Ziffern. Für Waterbikes wird das nationale amtliche Kennzeichen nach der fünfstelligen Zahl durch die Buchstabenfolge „WB“ ergänzt; diese Buchstabenfolge muss im Verzeichnis gemäß Paragraph 112, des Schifffahrtsgesetzes nicht geführt werden.
BGBl. II Nr. 263/2018
Schiffstechnikverordnung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Nationales amtliches Kennzeichen
Paragraph 12,
- Absatz 2,Die Buchstaben der Zulassungsbehörde sind:
A Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
B Landeshauptmann von Burgenland
K Landeshauptmann von Kärnten
N Landeshauptmann von Niederösterreich
O Landeshauptmann von Oberösterreich
S Landeshauptmann von Salzburg
St Landeshauptmann von Steiermark
T Landeshauptmann von Tirol
V Landeshauptmann von Vorarlberg
W Landeshauptmann von Wien