Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung sieht begleitende Maßnahmen zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission 2013/92/EU betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, die bereits für den Transport spezifizierter Waren mit Ursprung in China verwendet wird, ABl. L 47 vom 20.2.2013 S 74, zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/728, Diese Verordnung sieht begleitende Maßnahmen zum Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 betreffend Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und zu ergreifende Maßnahmen bei Holzverpackungsmaterial für den Transport von Waren mit Ursprung in bestimmten Drittländern, ABl. Nr. L 107 205 vom 25.4.2017 14.8.2018 S 33 54, vor.