obliegt deren Durchführung jeweils der oder dem unmittelbar Vorgesetzten;
BGBl. II Nr. 276/2018
Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung – MKGAV
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die modulare Grundausbildung für den Kanzleidienst der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für den Gerichtsvollzieherinnen- und Gerichtsvollzieherdienst (modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung – MKGAV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Schulung am Arbeitsplatz
Paragraph 6,
Soweit im Folgenden auf praktische Verwendungen (Schulungen am Arbeitsplatz) abgestellt wird,
- Ziffer eins
- Ziffer 2sind Abwesenheitszeiten (wie Urlaub, Krankenstand, Beschäftigungsverbot sowie Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst) bei der Berechnung der jeweiligen Dauer im Ausmaß von höchstens 15 Arbeitstagen zu berücksichtigen;
- Ziffer 3zählt die Zeit einer Teilzeitbeschäftigung für die Berechnung der Dauer der praktischen Verwendung im Umfang des jeweiligen Beschäftigungsausmaßes.