Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 20. November 2018 in Kraft.
BGBl. II Nr. 283/2018
Override-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift des Unternehmensgesetzbuches (Override-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Inkrafttreten
Paragraph 5,
- Absatz 2,Diese Verordnung ist anwendbar auf Jahresabschlüsse von Geschäftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2017 enden, sofern der Jahresabschluss am Tag nach der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt noch nicht aufgestellt wurde.