BGBl. II Nr. 299/2018
DAC-Verordnung „Südsteiermark“, DAC Verordnung „Vulkanland Steiermark“ und DAC-Verordnung „Weststeiermark“
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die DAC-Verordnung „Südsteiermark“, die DAC Verordnung „Vulkanland Steiermark“ und die DAC-Verordnung „Weststeiermark“ erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Paragraph 7,
Weine mit der Bezeichnung „Weststeiermark“ bis einschließlich des Jahrgangs 2017 dürfen weiterhin unter Einhaltung der allgemeinen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.