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BGBl. II Nr. 33/2018

kundgemacht 01.03.2018 RIS↗
Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Kollmann 2018
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 2 Süd Autobahn im Bereich Tunnel Kollmann 2018 (Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Kollmann 2018)
Kundmachung BGBl. II Nr. 33/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Kollmann 2018 neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 02.03.2018 · idF BGBl. II Nr. 33/2018 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Wien für die Fahrtrichtung Italien der Abschnitt von km 272,52 bis km 271,67 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Wien für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 272,41 bis km 271,69.