BGBl. II Nr. 338/2018
Lastprofilverordnung 2018 – LPV 2018
Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend Zuordnung, Erstellung und Anpassung von standardisierten Lastprofilen (Lastprofilverordnung 2018 – LPV 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Anpassung der standardisierten Lastprofile
Paragraph 6,
Wird ein Anpassungsbedarf festgestellt, so sind die Verteilernetzbetreiber verpflichtet, die standardisierten Lastprofile zum darauf folgenden 1. April bzw. 1. Oktober anzupassen.