BGBl. II Nr. 372/2018
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.