BGBl. II Nr. 375/2018
Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Sicherheiten, Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumente für Marktordnungswaren (Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Verzicht auf die Sicherheitsleistung
Paragraph 5,
Soweit in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten nichts anderes vorgeschrieben ist, kann die AMA auf die Leistung einer Sicherheit verzichten, wenn der Betrag der Sicherheitsleistung weniger als 500 Euro beträgt und das Zahlungsversprechen nach Artikel 18, Absatz 2, der delegierten Verordnung (EU) Nr. 907 aus 2014, abgegeben wird.