BGBl. II Nr. 47/2018
Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Pflanzenschutzmaßnahmen hinsichtlich Verpackungsholz an spezifizierten Warenarten mit Ursprung in China (Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung sieht begleitende Maßnahmen zum Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission 2013/92/EU betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, die bereits für den Transport spezifizierter Waren mit Ursprung in China verwendet wird, ABl. L 47 vom 20.2.2013 S 74, zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/728, ABl. Nr. L 107 vom 25.4.2017 S 33, vor.