BGBl. II Nr. 59/2018
DAC-Verordnung „Rosalia“
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für das Weinbaugebiet Rosalia (DAC-Verordnung „Rosalia“)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Paragraph 6,
Diese Verordnung gilt für Wein ab dem Jahrgang 2017. Qualitätswein bis einschließlich des Jahrgangs 2016 darf weiterhin unter Einhaltung der bisherigen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.