IE-Richtlinie,
BGBl. II Nr. 62/2018
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Zellstoff und Papier (AEV Zellstoff und Papier)
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Zellstoff und Papier (AEV Zellstoff und Papier)
Änderungen durch diese Kundmachung
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Zellstoff und Papier (AEV Zellstoff und Papier)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Paragraph 6,
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton.