BGBl. I Nr. 109/2018
UWG-Novelle 2018
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, die Zivilprozessordnung und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (UWG-Novelle 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13geändertÜberschrift, Text
Zivilrechtliche Ansprüche in den Fällen der §§ im Falle des § 10 bis 12
§ 13.
Wer den §§ dem § 10 bis 12 zuwiderhandelt, kann außerdem auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.