demjenigen Rechnungskreis gemäß Paragraph 19, FMABG oder,
BGBl. I Nr. 15/2018
PRIIP-Vollzugsgesetz sowie Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Kosten
Paragraph 13,
Die Kosten der FMA aus ihrer Tätigkeit als zuständige Behörde sind
- Ziffer eins
- Ziffer 2soweit innerhalb des Rechnungskreises gemäß Bundesgesetz Subrechnungskreise einzurichten sind, demjenigen Subrechnungskreis
zuzuordnen, dem die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben nach den in Paragraph 3, Absatz eins, für den jeweiligen Rechtsträger angeführten Aufsichtsgesetzen zuzuordnen sind.