BGBl. I Nr. 46/2018
Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007 – MOG 2007
Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22geändert
Überwachungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 22.
Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt Nachhaltigkeit und Wasserwirtschaft Tourismus kann durch Verordnung die Vorschriften erlassen, die zur Überwachung der Einhaltung der Regelungen des gemeinschaftlichen Marktordnungsrechts hinsichtlich Marktordnungswaren oder Direktzahlungen erforderlich sind, insbesondere betreffend Meldepflichten, Aufzeichnungspflichten, Pflichten zur Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen, zur Erteilung von Auskünften, zur Duldung von Besichtigungen der Geschäftsräume, Betriebsstätten und -flächen, Unterstützungspflichten, Pflichten zur Verwendung von Begleit- und Schlussscheinen, amtliche Überwachung der zweck- und fristgerechten Verwendung, Bereitstellung von Mustern und Proben sowie Kostentragung.
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