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BGBl. I Nr. 50/2018

kundgemacht 14.08.2018 RIS↗Parlament↗
Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Kundmachung BGBl. I Nr. 50/2018× zu EEA-VStS-G×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen (EEA-VStS-G) neu § 0↗RIS↗
§ 18neu
in Kraft ab 15.08.2018 · idF BGBl. I Nr. 50/2018 § 18↗RIS↗

Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Paragraph 18,

Dieses Bundesgesetz schließt die Anwendung anderer Übereinkünfte oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten nicht aus, insoweit diese Übereinkünfte oder Vereinbarungen Möglichkeiten bieten, die Vorschriften der Richtlinie 2014/41/EU weiter zu verstärken oder zu einer weiteren Vereinfachung oder Erleichterung der Verfahren zur Beweiserhebung beitragen, sofern das in der Richtlinie 2014/41/EU niedergelegte Schutzniveau gewahrt ist.