BGBl. I Nr. 50/2018
Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
Verweisungen
Paragraph 19,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.