Absatz 2,Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist bei dem Fernmeldebüro, in dessen örtlichem Wirkungsbereich der Prüfungswerber seinen Hauptwohnsitz hat, schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsName und Anschrift des Antragstellers,
- Ziffer 2die angestrebte Prüfungskategorie.