Bauentwürfe Mit dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung sind der Behörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Bauentwürfe in vierfacher Ausfertigung vorzulegen. Die Behörde kann dem Antragsteller die Vorlage weiterer Gleichstücke des Bauentwurfes oder einzelner Beilagen auftragen.