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BGBl. I Nr. 90/2018

kundgemacht 21.12.2018 RIS↗Parlament↗
Änderung des Bundesämtergesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesämtergesetz geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 90/2018× zu Bundesämtergesetz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesämtergesetz 181 § 0↗RIS↗
§ 16geändertÜberschrift; Abs 2; Abs 3 Z 4, Z 5 bis Z 7 (neu)
in Kraft 01.01.2005 – 31.12.2018 · idF BGBl. I Nr. 83/2004 · danach: BGBl. I Nr. 90/2018 § 16↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2019 · idF BGBl. I Nr. 90/2018 § 16↗RIS↗
Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen
§ 16.
(1) Der Sitz der Bundesanstalt ist Wien.
(2) Ihr Wirkungsbereich umfasst das Gebiet Agrarwirtschaft unter mikro- und makroökonomischen Gesichtspunkten sowie das Gebiet Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur und der in diesen Räumen lebenden Bevölkerung.
(3) Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere:
1. Forschung auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft Österreichs hinsichtlich Betriebswirtschaft, Markt- und Ernährungswirtschaft, Agrarpolitik, Agrarsoziologie, Regionalforschung und Regionalpolitik, Natur- und Umweltschutz, Agrarstatistik sowie internationaler Wirtschaftsintegration und Weltagrarwirtschaft;
2. Analysen (Quantifizierungen und Bewertungen) agrarpolitischer Maßnahmen sowie der volkswirtschaftlichen Stellung des Agrarsektors; Beobachtung des nationalen und internationalen Agrarmarktes und Erstellung von Prognosen über dessen Entwicklung; Analyse der regionalen Agrarstrukturentwicklung sowie der Effizienz der Agrar- und Regionalförderung;
3. Führung eines betriebswirtschaftlichen Kompetenzzentrums Österreichs einschließlich Erstellung von Unterlagen für die betriebswirtschaftliche Beratung und Planung; Erstellung von agrar- und regionalökonomischen Modellen;
4. Mitwirkung bei der Erstellung des Grünen Berichtes.;
5. Forschung in Angelegenheiten des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur;
6. Analysen der natürlichen, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Ursachen der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur;
7. Analyse und Bewertung von Maßnahmen und Instrumenten zur Lösung der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur; Erarbeitung von produktionstechnischen, sozialen, betrieblichen und agrarpolitischen Alternativen; wissenschaftliche Begleitung in der Durchführung modellhafter Alternativen.
Schlagworte
Marktwirtschaft, Naturschutz, Agrarförderung