Absatz eins,Die Vermittlung der Kompetenzen, Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß Paragraph 10, hat durch
- Ziffer einseine theoretische Ausbildung,
- Ziffer 2berufsspezifische praktische Übungen an der Ausbildungseinrichtung,
- Ziffer 3eine praktische Ausbildung an Praktikumsstellen,
- Ziffer 4eine musikalische Ausbildung (Diplomstudium der Musiktherapie) oder eine musikalische Praxis (Masterstudium der Musiktherapie oder Fachhochschul-Masterstudiengang der Musiktherapie) und
- Ziffer 5Selbsterfahrung (Diplomstudium der Musiktherapie)
zu erfolgen.