BGBl. II Nr. 177/2019
Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16neu
Außerkrafttreten
Paragraph 16,
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.