BGBl. II Nr. 177/2019
Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Erhebungsunterlagen
Paragraph 9,
Die Bundesanstalt hat für eine kostenlose elektronische Zustellung der Erhebungsformulare gemäß Paragraph 6, Ziffer 4, an die Auskunftsgebenden zu sorgen.