Absatz eins,Von den durch die Abgabenbehörden des Bundes zu erhebenden Abgaben können ausschließlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer gemäß Paragraph 45, des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988, im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens entrichtet werden.
BGBl. II Nr. 179/2019
Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Für Abgaben, die durch Abgabenbehörden der Länder oder Gemeinden zu erheben sind, entscheidet die jeweils zuständige Abgabenbehörde über die Zulässigkeit der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens und regelt die Nutzungsbedingungen.