BGBl. II Nr. 179/2019
Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Erteilung des Lastschriftmandats
Paragraph 4,
Für die Einziehung von Abgaben gemäß Paragraph 2, Absatz eins, ist das SEPA-Lastschriftmandat im elektronischen Weg über FinanzOnline zu erteilen oder unter Verwendung eines von der Finanzverwaltung auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellten Formulars unterschrieben im Original an die auf dem Formular genannte Adresse zu übermitteln.