Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen in Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
BGBl. II Nr. 179/2019
Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Verweise und personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 9,
- Absatz 2,Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.