BGBl. II Nr. 185/2019
Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung – LuftAV
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über den Schutz von ArbeitnehmerInnen in der Luftfahrt (Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung – LuftAV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Abweichende Regelungen für Container
Paragraph 13,
Für Container, die in Hangars und großen Hallen von Flughäfen betriebsbedingt nachträglich als Arbeitsräume eingerichtet werden müssen, dürfen die abweichenden Regelungen gemäß Paragraph 30, Absatz 5, Ziffer eins, AStV angewendet werden.