Absatz eins,Die Bestimmungen der Paragraphen eins bis 3 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik treten mit 1. August 2019 in Kraft.
BGBl. II Nr. 189/2019
Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik (Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Evaluierung
Paragraph 12,
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Bauwerkabdichtungstechnik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
§ 13neu
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 13,
- Absatz 2,Die Bestimmungen der Paragraphen 4 bis 11 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik treten mit 1. Januar 2020 in Kraft.