Absatz eins,Die Bestimmungen der Paragraphen eins bis 4 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin treten mit 1. Januar 2020 in Kraft.
BGBl. II Nr. 191/2019
Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin (Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 15,
- Absatz 2,Die Bestimmungen der Paragraphen 5 bis 14 betreffend die Lehrabschlussprüfung und die Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung anlässlich der Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin treten mit 1. Oktober 2020 in Kraft.