Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen sowie Prüfen von Vorleistungen und Untergründen,
BGBl. II Nr. 192/2019
Dachdecker/Dachdeckerin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin (Dachdecker/Dachdeckerin-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Berufsprofil
Paragraph 2,
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Herstellen von Vorrichtungen zur Ableitung von Oberflächenwasser wie zB Dachgullys,
- Ziffer 3Montieren von Ein- und Aufbaubauteilen für Dächer und Wände wie zB Lüfter, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Schneehalte- und Schneefangsystemen sowie Mitarbeiten beim Ein- und Aufbauen von Dachsicherungssystemen,
- Ziffer 4Herstellen von Unterkonstruktionen von Dachflächen im Rahmen von Sanierungen an der Dachdeckung und bei Umdeckungsarbeiten sowie von Wandflächen,
- Ziffer 5Einbauen von Dämmstoffen, Trenn-, Ausgleichs- oder Abdichtungsschichten und Dampfsperren sowie Oberflächenschutz,
- Ziffer 6Be- und Verarbeiten (durch Behauen, Zuschneiden, Sägen, Nageln, Klammern, Verdrahten usw.) von Deck- und Abdichtungsmaterialien (zB Tonziegel, Betondachsteinen, Faserzementplatten, Stroh, Holzschindeln, Kunststoffplatten, usw.),
- Ziffer 7Einteilen und Schnüren der Fläche für die auszuführende Dacheindeckung und Dachabdichtung,
- Ziffer 8Eindecken von Wand- und Dachflächen mit verschiedenen Deckungsarten und Deckungsmaterialien,
- Ziffer 9Herstellen von Anschlüssen und Abschlüssen zB für Kamine und Mauern,
- Ziffer 10Vorbereiten von Dächern und Fassaden für Begrünungen (zB Abdichten, Herstellen von Trennlagen und Filterlagen usw.),
- Ziffer 11Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln
- Ziffer 12Durchführen von Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Dach- und Wandflächen,
- Ziffer 13Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.