Absatz eins,Die Bestimmungen der Paragraphen eins bis 3 und 14 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Fahrradmechatronik treten mit 1. August 2019 in Kraft.
BGBl. II Nr. 193/2019
Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Fahrradmechatronik (Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 14,
- Absatz 2,Die Bestimmungen der Paragraphen 4 bis 13 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Fahrradmechatronik und die Evaluierung treten mit 1. Januar 2020 in Kraft.