Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Bauarbeiten in den Bereichen Neubau bzw. Sanierung der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
BGBl. II Nr. 195/2019
Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin (Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Arbeitsgebiet
Paragraph 2,
Das Arbeitsgebiet des/der Hochbauspezialisten/Hochbauspezialistin umfasst insbesondere:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.