Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Tiefbauarbeiten beim Verkehrswege-, Siedlungswasser- und Sportanlagenbau der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
BGBl. II Nr. 200/2019
Tiefbau-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Tiefbau (Tiefbau-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Arbeitsgebiet
Paragraph 2,
Das Arbeitsgebiet des/der Tiefbauers/Tiefbauerin umfasst insbesondere:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.