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BGBl. II Nr. 201/2019

kundgemacht 04.07.2019 RIS↗
Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin (Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 201/2019× zu Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft 01.01.2020 – 30.04.2022 · idF BGBl. II Nr. 201/2019 · danach: BGBl. II Nr. 102/2022 § 3↗RIS↗

Berufsprofil

Paragraph 3,

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. Ziffer eins
    Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin – Schwerpunkt Verkehrswegebau:
    1. Litera a
      Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
    2. Litera b
      Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
    3. Litera c
      Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen und Dokumentieren von Vorleistungen,
    4. Litera d
      Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten,
    5. Litera e
      Herstellen von Baugruben, Künetten sowie Flachgründungen sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
    6. Litera f
      Herstellen von Schalungen (zB konventionelle Schalungen, Systemschalungen) für Bauteile aus Beton und Stahlbeton,
    7. Litera g
      Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen und Bauwerken (zB Straßen- und Kanalbau),
    8. Litera h
      Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen,
    9. Litera i
      Herstellen von Schüttungen, Böschungen und Böschungssicherungen,
    10. Litera j
      Verlegen von Rohrkanälen samt Schachtherstellung und Straßeneinbauten,
    11. Litera k
      Herstellen von Proben für die Betonprüfung,
    12. Litera l
      Herstellen von Straßenunter- und -oberbau sowie Herstellen, Transportieren und Verarbeiten von bituminösem Mischgut,
    13. Litera m
      Ausführen von Wasserhaltungsmaßnahmen und deren Ableitung,
    14. Litera n
      Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
  2. Ziffer 2
    Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin – Schwerpunkt Siedlungswasserbau:
    1. Litera a
      Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
    2. Litera b
      Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
    3. Litera c
      Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen und Dokumentieren von Vorleistungen,
    4. Litera d
      Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten,
    5. Litera e
      Herstellen von Baugruben, Künetten sowie Flachgründungen sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
    6. Litera f
      Herstellen von Schalungen (zB konventionelle Schalungen, Systemschalungen) für Bauteile aus Beton und Stahlbeton,
    7. Litera g
      Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen und Bauwerken insbesondere für den Siedlungswasserbau (zB Straßen, Kanal- und Kläranlagen),
    8. Litera h
      Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen,
    9. Litera i
      Herstellen von Schüttungen, Böschungen und Böschungssicherungen,
    10. Litera j
      Herstellen von Proben für die Betonprüfung,
    11. Litera k
      Verlegen von Rohrkanälen samt Schachtherstellung und Dichtheitsprüfung,
    12. Litera l
      Herstellen von Oberflächenentwässerungen sowie Ausführen von Wasserhaltungsmaßnahmen und deren Ableitung,
    13. Litera m
      Sanieren von Beton, Asphalt und Leitungen im Siedlungswasserbau,
    14. Litera n
      Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
  3. Ziffer 3
    Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin – Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb:
    1. Litera a
      Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur,
    2. Litera b
      Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes,
    3. Litera c
      Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen und Dokumentieren von Vorleistungen,
    4. Litera d
      Vermessen von einfachem Gelände und fachgerechtes Dokumentieren der Vermessungsarbeiten,
    5. Litera e
      Herstellen von Baugruben, Künetten sowie Flachgründungen sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten,
    6. Litera f
      Herstellen von Schalungen (zB konventionelle Schalungen, Systemschalungen) für Bauteile aus Beton und Stahlbeton,
    7. Litera g
      Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen und Bauwerken (zB Straßen, Kanal- und Kläranlagen),
    8. Litera h
      Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen,
    9. Litera i
      Herstellen von Schüttungen, Böschungen und Böschungssicherungen,
    10. Litera j
      Warten und Pflegen von Baumaschinen sowie Erkennen und Beurteilen von Pannen oder Schäden an Baumaschinen,
    11. Litera k
      Prüfen und Feststellen der Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit von Baumaschinen,
    12. Litera l
      Verdichten von Schüttungen und Herstellen von Böschungen mit zugehörigen Böschungssicherungen,
    13. Litera m
      Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.