BGBl. II Nr. 22/2019
Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Änderungen durch diese Kundmachung
Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt Inhalt und Verfahren der Vorausmeldung im Sinne des Paragraph 240 a, Absatz eins, BAO im Zusammenhang mit Anträgen auf Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer.