Absatz eins,Die Vorausmeldung ist durch die beschränkt steuerpflichtige Person unter Verwendung der auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellten Web-Formulare vorzunehmen.
BGBl. II Nr. 22/2019
Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Änderungen durch diese Kundmachung
Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Form der Vorausmeldung
Paragraph 2,
- Absatz 2,Vorausmeldungen können in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.