BGBl. II Nr. 22/2019
Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Änderungen durch diese Kundmachung
Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
neu
§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Schlussbestimmungen
Paragraph 5,
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.