BGBl. II Nr. 257/2019
Änderung der Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertÜberschrift, Text
2. ABSCHNITT
Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und, an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (einschließlich der Kollegs) und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe
Umfang der Eignungsprüfung
§ 4.
Die Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik und, den Kollegs für Sozialpädagogik sowie den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe hat eine praktische Prüfung zu umfassen.