BGBl. II Nr. 284/2019
DAC-Verordnung „Carnuntum“
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für das Weinbaugebiet Carnuntum (DAC-Verordnung „Carnuntum“)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Das Weinbaugebiet Carnuntum DAC besteht aus dem politischen Bezirk Bruck an der Leitha und dem Gerichtsbezirk Schwechat.