BGBl. II Nr. 284/2019
DAC-Verordnung „Carnuntum“
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für das Weinbaugebiet Carnuntum (DAC-Verordnung „Carnuntum“)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Der Wein darf nur in Glasflaschen an den Verbraucher abgegeben werden, wobei Nennvolumina von 1,0 l und 2,0 l nicht zulässig sind.