BGBl. II Nr. 293/2019
Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 – FAV 2019
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus Feuerungsanlagen in die Luft (Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 – FAV 2019)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Genehmigungsunterlagen
Paragraph 6,
Die Unterlagen, die nach der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2018,, dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage oder einer Änderung der Betriebsanlage anzuschließen sind, müssen insbesondere die in der Anlage 1 genannten Angaben enthalten.