Baden, Schwimmen und Sporttauchen sind verboten
- Litera a100 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlaganlagen, Anlegestellen für Fahrgastschiffe und Fähren, Schiffswerften sowie Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen auf der Seite der Wasserstraße, auf der sich die Einfahrt oder Anlage befindet;
- Litera bim Arbeitsbereich schwimmender Geräte;
- Litera cim Bereich der Strudenstrecke (Stromkilometer 2080,9 bis 2074,8).