Fahrzeuge, die verflüssigtes Erdgas (Liquified Natural Gas – LNG) als Brennstoff nutzen, müssen ein Kennzeichen tragen.
BGBl. II Nr. 31/2019
Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 206neu
Paragraph 2 Punkt 06
Kennzeichnung der Fahrzeuge, die verflüssigtes Erdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
- Ziffer eins
- Ziffer 2Das Kennzeichen ist rechteckig mit der Aufschrift „LNG“ in weißen Buchstaben auf rotem Grund und einem weißen Rand von mindestens 5 cm Breite. Die Länge der langen Seite des Rechtecks muss mindestens 60 cm betragen. Die Höhe der Schriftzeichen muss mindestens 20 cm betragen. Die Breite der Schriftzeichen und die Stärke der Striche müssen der Höhe angemessen sein.
- Ziffer 3Das Kennzeichen muss an einer geeigneten und gut sichtbaren Stelle angebracht sein.
- Ziffer 4Das Kennzeichen muss erforderlichenfalls beleuchtet werden, damit es bei Nacht deutlich sichtbar ist.