Koppelverbände müssen führen:
Bei Nacht:
- Litera adas Topplicht nach Paragraph 3 Punkt 08, Ziffer eins, Litera a, auf jedem Fahrzeug; auf Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb kann dieses Topplicht jedoch an einer geeigneten Stelle und nicht höher als das Topplicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge mit Maschinenantrieb durch das weiße Licht nach Paragraph 3 Punkt 09, Ziffer 3, ersetzt werden;
- Litera bdie Seitenlichter nach Paragraph 3 Punkt 08, Ziffer eins, Litera b,; diese Lichter müssen an den Außenseiten des Koppelverbandes möglichst in gleicher Höhe und mindestens 1 m tiefer als das unterste Topplicht gesetzt sein;
- Litera cdas Hecklicht nach Paragraph 3 Punkt 08, Ziffer eins, Litera c, auf jedem Fahrzeug.