Fahrzeuge, Schwimmkörper oder schwimmende Anlagen,
- Litera adie zu sinken drohen,
- Litera bdie brennen,
- Litera cbei denen Brandverdacht besteht oder nach einem Brand nicht mit Sicherheit feststeht, dass der Brand völlig gelöscht ist,
- Litera ddie drei blaue Lichter oder drei blaue Kegel gemäß Paragraph 3 Punkt 14, Ziffer 3, führen oder gefährliche Güter der Klasse 7 gemäß ADN an Bord haben,
- Litera edie zum Verschrotten bestimmt sind oder
- Litera fdie im Rahmen eines Sondertransports fortbewegt werden,
dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schifffahrtsaufsichtsorgane in einen Hafen einlaufen.