Im Sinne dieses Kapitels gelten als:
- Litera a„Begegnen“: wenn zwei Fahrzeuge direkt entgegengesetzte oder fast entgegengesetzte Kurse fahren;
- Litera b„Überholen“: wenn ein Fahrzeug (Überholender) sich einem anderen in Fahrt befindlichen Fahrzeug (Vorausfahrender) in einem Winkel von mehr als 22,5° hinter der Querlinie des letzteren nähert und an ihm vorbeifährt;
- Litera c„Kreuzen“: wenn sich zwei Fahrzeuge einander in anderer als in den Litera a, und b genannter Weise nähern.