Das Schleppfischen mit mehreren Fahrzeugen nebeneinander ist verboten.
BGBl. II Nr. 31/2019
Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 636neu
Paragraph 6 Punkt 36
Verhalten der Fischereifahrzeuge und gegenüber Fischereifahrzeugen
- Ziffer eins
- Ziffer 2Das Aufstellen von Fischereigeräten in oder in der Nähe des Fahrwassers oder auf bezeichneten Liegeplätzen ist verboten.
- Ziffer 3Alle anderen Fahrzeuge dürfen nicht nahe an Fischereifahrzeugen vorbeifahren, die die Zeichen nach Paragraph 3 Punkt 35, führen.