Unternehmer gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, UStG 1994, bei denen der Gesamtwert der Umsätze, für die eine Aufzeichnungspflicht besteht und der Umsätze nach Paragraph 3, Absatz 3 a, UStG 1994 insgesamt 1.000.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt:
- Litera awenn der Unternehmer seinen Aufzeichnungsverpflichtungen nach Paragraph 18, Absatz 11, UStG 1994 nicht nachkommt oder die Aufzeichnungen nicht rechtzeitig gemäß Paragraph 18, Absatz 12, UStG 1994 dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung stellt;
- Litera bwenn eine Person sonstige Leistungen im Inland erbringt, für die der Unternehmer eine Aufzeichnungspflicht gemäß Paragraph 18, Absatz 11, UStG 1994 hat, der Gesamtbetrag der Entgelte für diese sonstigen Leistungen 35.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt und diese Person dem Unternehmer
- Strichaufzählungweder eine inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt hat,
- Strichaufzählungnoch Informationen über den Mitgliedstaat, in dem die Sonderregelung gemäß Artikel 369 a bis 369 k der Richtlinie 2006/112/EG in Anspruch genommen wird samt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus diesem Mitgliedstaat, mitgeteilt hat,
- Strichaufzählungnoch andere Nachweise erbringt, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.
- Litera cwenn eine Person Lieferungen von Gegenständen ausführt, für die der Unternehmer eine Aufzeichnungspflicht gemäß Paragraph 18, Absatz 11, UStG 1994 hat, der Gesamtbetrag der Entgelte für diese Lieferungen 10.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt und diese Person dem Unternehmer
- Strichaufzählungweder eine inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt hat,
- Strichaufzählungnoch Informationen über den Mitgliedstaat, in dem die Sonderregelung gemäß Artikel 369 a bis 369 k oder Artikel 369 l bis 369 x der Richtlinie 2006/112/EG in Anspruch genommen wird samt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Identifikationsnummer gemäß Artikel 369 q, der Richtlinie 2006/112/EG aus diesem Mitgliedstaat, mitgeteilt hat,
- Strichaufzählungnoch andere Nachweise erbringt, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.