die Beschreibung der sonstigen Leistung gemäß Paragraph 4, Ziffer 5, Litera a, hat jedenfalls die Aufenthalts- bzw. Mietdauer und die Anzahl der Personen, die übernachten oder, falls nicht erhältlich, die Anzahl und Art der gebuchten Betten zu enthalten;
BGBl. II Nr. 315/2019
Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung – Sorgfaltspflichten-UStV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Aufzeichnungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich des E-Commerce und des Versandhandels bestimmt werden (Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung – Sorgfaltspflichten-UStV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Paragraph 5,
Unterstützt ein Unternehmer die Vermietung von Grundstücken für Wohn- oder Campingzwecke oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen gilt folgendes:
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Informationen zur Feststellung des Ortes der sonstigen Leistung gemäß Paragraph 4, Ziffer 5, Litera c, haben jedenfalls die Postadresse des Grundstückes zu enthalten.